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Lohnverrechnung  an die Steuerkanzlei in St. Pölten und Waidhofen an der Ybbs outsourcen

Die Erfüllung der Lohnverrechnung stellt eine regelmäßige Aufgabe für Unternehmen dar und erfordert ein hohes Maß an Expertenwissen und Sorgfalt. Beauftragen Sie unser Steuerbüro in St. Pölten und Waidhofen an der Ybbs für diese verantwortungsvolle Aufgabe und profitieren Sie von diesen Vorteilen:

  • Mehr Zeit für das Kerngeschäft
  • Ordnungsgemäße, professionelle Lohnverrechnung, die allen aktuellen Anforderungen entspricht
  • Es müssen keinen eigenen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter für die Buchhaltung eingeplant werden

Was beinhaltet die Lohnverrechnung?

Der Lohnbuchhalter erstellt die Lohnabrechnungen und sorgt dafür, dass die Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter termingerecht ausgezahlt werden. Für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter wird ein Lohnkonto erstellt, auf dem alle wichtigen Daten zur Person, Sozialversicherung und Steuerklasse gespeichert sind. Auch die Berechnung und Überweisung von Zuschlägen und Lohnfortzahlungen gehören zu den Aufgaben. Darüber hinaus managt er Freibeträge und weitere außerordentliche Einkünfte, kümmert sich um die Meldungen an die Sozialversicherungen, Krankenkassen und das Finanzamt, schließt die Lohnkonten am Ende des Geschäftsjahres ab und meldet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an und ab.

Geben Sie die Lohnverrechnung für Ihr Unternehmen in unsere professionellen Hände. Wir bieten:

  • Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Pflege der Mitarbeiterstammdaten
  • Weiterleitung relevanter Daten an die zuständigen Behörden
  • Führung von Lohnkonten
  • Anfertigung von Buchungsbelegen für die Finanzbuchhaltung

Digitale/elektronische Lohnverrechnung

Als Unternehmerin oder Unternehmer haben Sie schlichtweg keine Zeit zu verschenken. Um unseren Mandantinnen und Mandanten den bestmöglichen Service zu bieten und immer auf dem neusten Stand der Buchhaltung zu sein, ist unsere Kanzlei darauf ausgerichtet, digital und elektronisch zu arbeiten.

Wir verwenden eine Buchhaltungssoftware für die besonders unkomplizierte und schnelle Einreichung und Weiterverarbeitung von Belegen und Dokumenten. Die Originale verbleiben selbstverständlich bei Ihnen.

Kontakt aufnehmen!

Sie fragen, wir antworten Wichtiges zur Lohnverrechnung

Nachfolgend bieten wir die Antworten auf einige häufig von unseren Mandantinnen und Mandanten zum Thema Lohnverrechnung gestellten Fragen.

Sie haben weitere Fragen oder möchten uns beauftragen? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Bei uns sind Sie selbstverständlich auch richtig, wenn es um alle weiteren Steuerberater-Leistungen wie die Erstellung von  Steuererklärungen und  Jahresabschlüssen geht.

Was kostet die externe Lohnverrechnung?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen erst nach einer ausführlichen Beratung, in der wir uns einen konkreten Eindruck von dem Arbeitsaufwand verschaffen, einen realistischen Preis für unsere Leistung nennen können.

Was beinhaltet die Lohnverrechnung?

Die Lohnverrechnung umfasst die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen, die Pflege der Mitarbeiterstammdaten, die Weiterleitung relevanter Daten an die zuständigen Behörden, die Führung von Lohnkonten sowie die Anfertigung von Buchungsbelegen für die Finanzbuchhaltung.

Wer darf die Lohnverrechnung machen?

Die Lohnverrechnung übernehmen Steuerberaterinnen und Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsgesellschaften, vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer sowie Buchprüfungsgesellschaften.

Welche Unterlagen sind für die Lohnverrechnung erforderlich?

Es ist unerlässlich, Rechnungsunterlagen für die Lohnabrechnung, Gehaltszusammenfassungen, Prämienbelege, Provisionsabrechnungen, Belege für die betriebliche Altersvorsorge, Beitragsabrechnungen der Sozialversicherungsträger sowie An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse sorgfältig aufzubewahren.

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